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Fragen zur Gentechnik und genveränderten Pflanzen allgemein
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Was ist Gentechnologie?
Die Gentechnologie nutzt die Kenntnisse über den Aufbau und die Funktion der Gene der Lebewesen. Mittels spezieller (molekularbiologischer) Methoden ist es möglich, einzelne Gene ein- oder auszuschalten, sie zu isolieren und in einen anderen Organismus einzubauen. Aufgrund solcher Genveränderungen weist das betroffene Lebewesen neue Eigenschaften auf.
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Wo wird Gentechnologie eingesetzt?
Die Anwendungen der Gentechnologie sind vielfältig.
- In der chemischen Industrie produzieren gentechnisch veränderte Mikroorganismen verschiedene Produkte, wie zum Beispiel Vitamine.
- In der Medizin werden mittels der Gentechnologie neue Medikamente produziert. So wird beispielsweise Insulin zur Behandlung von Diabetes-Patienten aus gentechnisch veränderten Bakterien oder Hefepilzen gewonnen.
- In der Landwirtschaft können mittels gentechnischer Methoden Pflanzen mit veränderten oder neuen Eigenschaften erzeugt werden, zum Beispiel mit Resistenzen gegen Herbizide oder Insektenbefall.
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Dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz angebaut werden?
Im Jahr 2005 hat das Schweizer Stimmvolk die so genannte Gentechfrei-Initiative angenommen und so einem Moratorium zugestimmt, das den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) bis zum November 2010 verbietet.
Von diesem Moratorium ist die Forschung nicht betroffen. Das bedeutet, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu wissenschaftlichen Zwecken möglich ist. Es braucht dazu allerdings eine Bewilligung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu).
Ohne Verlängerung des Moratoriums wird auch der kommerzielle Anbau von GVP ab 2011 möglich sein. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sind im Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) und in der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) festgelegt. In Vorbereitung ist ausserdem die so genannte Koexistenzverordnung, welche genaue Vorgaben für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten wird.
Bisher wurden in der Schweiz drei Mal gentechnisch veränderte Pflanzen versuchsweise angebaut:
- 1991 und 1992: Versuche der Forschungsanstalt Changins (heute Agroscope Changins-Wädenswil, ACW) mit virusresistenten Kartoffeln.
- 2004: Versuche der ETH Zürich mit stinkbrandresistentem Weizen in Lindau/ZH
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Werden in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut?
In der EU ist momentan nur eine gentechnisch veränderte Kulturpflanze zugelassen. Der so genannte Bt-Mais produziert dank eines Gens aus einem Bodenbakterium einen Giftstoff gegen den Maiszünsler – einen Mais-Schädling.
Im Jahr 2007 wurde dieser Mais in der EU auf total 110'000 Hektar angebaut. Dies entspricht ungefähr der Fläche des Kantons Thurgau. Am meisten Bt-Mais steht in Spanien (75'000 Ha, was etwa 15% der Maisanbaufläche entspricht). Auch Frankreich, Tschechien, Portugal und Deutschland bauen diesen Mais an. EU-Mitglied Österreich wehrt sich vehement gegen den Anbau.
Für weitere gentechnisch veränderte Sorten von Mais, sowie von Raps, Zuckerrüben, Soja und Nelken laufen in der EU momentan Zulassungsverfahren.
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Wo sonst auf der Welt werden GVP angebaut?
Es werden hauptsächlich genveränderte Soja, Mais, Raps und Baumwolle angebaut. Im Jahr 2006 waren es weltweit insgesamt 100 Millionen Hektar. Dies entspricht etwa dreimal der Fläche Deutschlands.
Die Hälfte dieser Anbaufläche liegt in den USA; aber auch in Argentinien, Brasilien, Kanada, Indien und China werden GVP im grossen Stil angebaut.
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Fragen zum Nationalen Forschungsprogramm NFP 59
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Wozu braucht es ein Nationales Forschungsprogramm zu genveränderten Pflanzen, wo doch in der Schweiz ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen herrscht?
Die Abstimmung zur «Gentechfrei-Initiative» hat gezeigt, dass die Schweizer Stimmbevölkerung den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ablehnt.
Das angenommene Moratorium gilt bis ins Jahr 2010. Danach wäre es theoretisch möglich, gentechnisch veränderte landwirtschaftliche Sorten für den Anbau zuzulassen.
Doch für den Anbau von GVP in der kleinräumig strukturierten Schweizer Landwirtschaft sind noch viele Aspekte ungeklärt: so beispielsweise die Frage der Koexistenz des Pflanzenanbaus mit und ohne Gentechnik. Unklar ist auch, ob eine Landwirtschaft mit GVP hierzulande wirtschaftlich rentabler und umweltschonender als die konventionelle Landwirtschaft wäre; und ob sie gesellschaftlich akzeptiert und schliesslich auch für die Konsumenten von Vorteil wäre.
Solche Fragen soll das NFP 59 beantworten helfen und so wissenschaftliche Grundlagen in den politischen Entscheidungsprozess einfliessen lassen, zum Beispiel in die Ausarbeitung der Koexistenzverordnung.
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Werden im Rahmen des NFP 59 auch Freisetzungsversuche durchgeführt?
Von den insgesamt 29 Forschungsprojekten haben sich deren 9 zu einem Konsortium zusammengeschlossen, das Nutzen und Risiken von gentechnisch verändertem Weizen mit Feldexperimenten untersucht. Unter anderem soll die Frage geklärt werden, ob im Labor erzielte Krankheitsresistenzen auch unter natürlichen Bedingungen erhalten bleiben. Geprüft werden auch allenfalls unerwünschte Nebenwirkungen dieser Pflanzen auf das Ökosystem, oder wie dieser genveränderte Weizen auf die Umwelteinflüsse reagiert.
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Warum werden nicht alle Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen im Gewächshaus durchgeführt?
Versuche im Gewächshaus können viele Fragen beantworten, welche die Pflanze direkt betreffen. Es kann aber nicht die natürliche Umgebung der Pflanze wie Boden, Bodenlebewesen oder die Witterung nachgebildet werden. Deshalb sind für diese Fragestellungen Freisetzungsversuche nötig. Nur so kann erforscht werden, wie sich die Pflanze unter natürlichen Bedingungen verhält und welche Risiken sich allenfalls für die Umwelt ergeben. Diese Art der Risikoforschung ist im Gewächshaus nicht möglich.
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Werden auch Projekte durchgeführt, die sich mit den Auswirkungen von GVP auf die menschliche oder tierische Gesundheit befassen?
Gemäss Ausschreibung des NFP 59 waren solche Forschungsprojekte gesucht. Jedoch sind dazu nur wenige Projektskizzen eingegangen, welche aber die wissenschaftliche Prüfung durch das internationale Expertengremium nicht bestanden haben.
Dies mag mehrere Gründe haben: Medizinische Untersuchungen sind sehr langwierig, und lassen sich kaum in den fünf Jahren Laufzeit eines NFP abwickeln. Auch wurden in diesem Gebiet schon viel internationale Forschung betrieben, so dass es schwierig ist neue, relevante Fragestellungen zu finden.
Um eine Übersicht über die internationale Forschung zu gesundheitlichen Aspekten zu gewinnen, werden im Rahmen des NFP 59 Synthesestudien erarbeitet. Daraus sollen die für die Schweiz relevanten Schlüsse abgeleitet werden.
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Wird im NFP 59 auch mit gentechnisch verändertem Mais geforscht, der bereits im Anbau ist?
Ja, solche Projekte gibt es im NFP 59. Sie beschäftigen sich zum Beispiel mit der Auswirkung von Bt-Mais auf Nicht-Zielorganismen und die Bodenqualität.
Weltweit wurden sehr viele Projekte zu den Risiken des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais (Bt-Mais) durchgeführt. Diese Projektergebnisse sind publiziert und stehen damit auch der Schweiz für ihre Risikoabschätzung zur Verfügung. Ziel des NFP 59 ist es, neue Forschungsfragen zu stellen und zu beantworten.
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Werden im NFP 59 die Bedürfnisse von Kunden und das Konsumverhalten untersucht?
Ja. Denn das Verhalten und die Entscheidungskriterien der Konsumenten spielen neben solchen der Landwirtschaft und der Ökologie eine entscheidende Rolle, ob GVP für die Schweiz einen Nutzen bzw. eine Chance auf Akzeptanz hätten.
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